Hallo aus Berlin,
hier ein farbiger Beitrag ohne Bilder zum
Farbkonzept 1975 der Deutschen Bundesbahn für Schienfahrzeuge
Zunächst der Wortlaut der HVN- Verfügung für den Aussenanstrich der Schienenfahrzeuge.
Ausgenommen waren Festlegungen der Farbgebung für Güterwagen.
1. Die vorhandenen Nahverkehrswagen in Edelstahl werden nicht
gestrichen, solange dafür keine zwingenden Gründe vorliegen.
2. Die Schlafwagen können vorläufig nicht in das nationale Farbkonzept
einbezogen werden, weil der internationale Schlafwagenpool eine eigene
Poolfarbgebung beabsichtigt. Der Schlafwagenpool wird vorerst bis 1980
bestehen bleiben. Über eine gemeinsame Farbgebung ist noch keine Einigung
erzielt worden.
3. Die Auffrischung der TEE-Farbgebung durch zwei orangefarbene Streifen über
und unter den Fenstern wird u. a. aus Kostengründen nicht befürwortet
4. Der Vorstand hat entschieden, dass nur die Lokomotiven des TEE/IC-Verkehrs
den Anstrich in Rot-Beige, alle übrigen in Türkis-Beige erhalten.
Soweit der Wortlaut, damit ergab sich folgendes Farbenspiel:
Ältere Wagen und Triebfahrzeuge, die voraussichtlich während der Einführungszeit
des neuen Farbkonzepts ausgemustert werden, behalten den alten Anstrich.
Die Farbumstellung soll bei den notwendigen und fristgemäßen Anstricherneuerungen erfolgen.
Quelle : Deutsche Bundesbahn, 1975
Soviel Vorschrift musste sein.
Wie das umgesetzt wurde und was sich alles ausserhalb dieser Vorschriften auf Bundesdeutschen Gleisen bewegte ist für uns Spielbahner beim MoBa Betrieb eine echte Herausforderung.
Viele Grüsse
Joachim
hier ein farbiger Beitrag ohne Bilder zum
Farbkonzept 1975 der Deutschen Bundesbahn für Schienfahrzeuge
Zunächst der Wortlaut der HVN- Verfügung für den Aussenanstrich der Schienenfahrzeuge.
Ausgenommen waren Festlegungen der Farbgebung für Güterwagen.
1. Die vorhandenen Nahverkehrswagen in Edelstahl werden nicht
gestrichen, solange dafür keine zwingenden Gründe vorliegen.
2. Die Schlafwagen können vorläufig nicht in das nationale Farbkonzept
einbezogen werden, weil der internationale Schlafwagenpool eine eigene
Poolfarbgebung beabsichtigt. Der Schlafwagenpool wird vorerst bis 1980
bestehen bleiben. Über eine gemeinsame Farbgebung ist noch keine Einigung
erzielt worden.
3. Die Auffrischung der TEE-Farbgebung durch zwei orangefarbene Streifen über
und unter den Fenstern wird u. a. aus Kostengründen nicht befürwortet
4. Der Vorstand hat entschieden, dass nur die Lokomotiven des TEE/IC-Verkehrs
den Anstrich in Rot-Beige, alle übrigen in Türkis-Beige erhalten.
Soweit der Wortlaut, damit ergab sich folgendes Farbenspiel:
Fensterbereich | Brüstung | |
1. Reisezugwagen und Triebwagen im TEE/IC-Verkehr | Beige | Rot |
2. Reisezugwagen und Triebwagen im Fernverkehr | Beige | Blautürkis |
einschl. Standardreisezugwagen | ||
3. Reisezugwagen und Triebwagen im Nahverkehr | Beige | Blautürkis |
ausgenommen S-Bahn und Edelstahlwagen | ||
4. Elektrische Triebwagen im S-Bahnverkehr ET 470/71/72 | Blautürkis | Beige |
(Für ET 420 ergeht eine gesonderte Regelung) | ||
5. Triebfahrzeuge, die im TEE/IC-Verkehr eingesetzt werden | Beige | Rot |
6. Alle übrigen Triebfahrzeuge | Beige | Blautürkis |
7. Speisewagen, soweit sie im TEE/IC-Verkehr eingesetzt werden | Beige | Rot |
8. Alle übrigen Speisewagen; Liege-, Gepäck- und Postwagen | Beige | Blautürkis |
9.Baustellenfahrzeuge, Baustellengeräte, Kräne | Gelb | Gelb |
Hilfszüge, Turmtriebwagen, Tunnelmesswagen, | ||
Messwagen und Messzüge und sonst. Sonderfahrzeuge | ||
10. Andere Bahndienstwagen (Mannschaftswagen usw. | Blautürkis | Blautürkis |
Ältere Wagen und Triebfahrzeuge, die voraussichtlich während der Einführungszeit
des neuen Farbkonzepts ausgemustert werden, behalten den alten Anstrich.
Die Farbumstellung soll bei den notwendigen und fristgemäßen Anstricherneuerungen erfolgen.
Quelle : Deutsche Bundesbahn, 1975
Soviel Vorschrift musste sein.
Wie das umgesetzt wurde und was sich alles ausserhalb dieser Vorschriften auf Bundesdeutschen Gleisen bewegte ist für uns Spielbahner beim MoBa Betrieb eine echte Herausforderung.
Viele Grüsse
Joachim